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   OVG Niedersachsen, 03.11.2004 - 8 ME 80/04   

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https://dejure.org/2004,4632
OVG Niedersachsen, 03.11.2004 - 8 ME 80/04 (https://dejure.org/2004,4632)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 03.11.2004 - 8 ME 80/04 (https://dejure.org/2004,4632)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 03. November 2004 - 8 ME 80/04 (https://dejure.org/2004,4632)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 11a ApoG; § 16 Abs. 1 ApoG; § 4 Abs. 2 S. 5 ApBetrO; § 4 Abs. 3 ApBetrO; § 24 Abs. 1 ApBetrO; Art. 12 Abs. 1 S. 2 GG
    Voraussetzungen für den Betrieb einer Zweigapotheke; Vorliegen eines Notstandes in der Arzneimittelversorgung; Voraussetzungen für die Errichtung von Rezeptsammelstellen; Ausschließliche Zulässigkeit einer Vollapotheke in kleineren Ortschaften als Berufsausübungsregelung ...

  • Judicialis

    ApBetrO § 24; ; ApoG § 16; ; ApoG § 17; ; VwGO § 123 I 2; ; VwGO § 123 III

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Apotheke; Arzneimittelversorgung; Notstand; Notstand, Arzneimittelversorgung; Rezeptsammelstelle; Vorläufiger Rechtsschutz; Zweigapotheke

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Voraussetzungen für den Betrieb einer Zweigapotheke; Vorliegen eines Notstandes in der Arzneimittelversorgung; Voraussetzungen für die Errichtung von Rezeptsammelstellen; Ausschließliche Zulässigkeit einer Vollapotheke in kleineren Ortschaften als Berufsausübungsregelung ...

  • apothekenrecht-aktuell.de (Kurzinformation)

    Ländliches Gebiet alleine rechtfertigt nicht die Genehmigung einer Zweigapotheke

Besprechungen u.ä. (2)

  • apothekenrecht-aktuell.de (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Filialen, Zweigapotheken, Sammelstellen und Versandhandel - Expansionsmöglichkeiten für Apotheker

  • arzneimittelrecht-aktuell.de (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Filialen, Zweigapotheken, Sammelstellen und Versandhandel - Expansionsmöglichkeiten für Apotheker

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2005, 468
  • DVBl 2005, 260 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 09.07.1974 - I C 24.73

    Wiederherstellung des erstinstanzlichen Urteils - Vorschriften über die Eröffnung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 03.11.2004 - 8 ME 80/04
    Dementsprechend kann die bundesverwaltungsgerichtliche Rechtsprechung zu den Voraussetzungen für eine Unterhaltung von Rezeptsammelstellen (vgl. Urt. v. 9.7.1974 - 1 C 24/73 - Buchholz 418.21 ApBO Nr. 1) nicht - wie von dem Antragsteller begehrt - auf das Vorliegen eines "Notstandes" im Sinne des § 16 Abs. 1 ApoG übertragen werden.

    Jedenfalls kann bei der Prüfung nicht auf städtische Verhältnisse abgestellt werden, bei denen die nächstgelegene Apotheke häufig sogar zu Fuß erreichbar ist (vgl. so schon für Rezeptsammelstellen BVerwG, Urt. v. 9.7.1974, a.a.O.).

  • BVerfG, 25.10.1988 - 2 BvR 745/88

    Eidespflicht

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 03.11.2004 - 8 ME 80/04
    Selbst wenn man nämlich eine solche Interessenabwägung grundsätzlich für zulässig hält, sind die Gerichte dadurch jedenfalls nicht gehindert, die Entscheidung an den Erfolgsaussichten in der Hauptsache zu orientieren, wenn sie die Versagung vorläufigen Rechtsschutzes - bei Nachteilen, zu deren nachträglicher Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre - auf eine eingehende Prüfung der Sach- und Rechtslage stützen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 25.10.1988 - 2 BvR 745/98 -, BVerfGE 79, 69, 74; Beschl. v. 19.3.2004 - 1 BvR 131/04 - GesR 2004, 246 f., m. w. N.).
  • BVerfG, 16.01.2002 - 1 BvR 1236/99

    Apothekenöffnungszeiten

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 03.11.2004 - 8 ME 80/04
    Daher stellt es eine - die Einschränkung der Berufsausübungsfreiheit rechfertigende (vgl. BVerfG, Urt. v. 16.1.2002 - 1 BvR 1236/99 -, BVerfGE 104, 357, 364 f.; Beschl. v. 17.4.2000 - 1 BvR 1538/98 -, NVwZ 2000, 1033) - vernünftige Erwägung des Gemeinwohls dar, den Betrieb einer (Zweig-)Apotheke ohne Laboratorium nur zu gestatten, wenn außergewöhnliche Versorgungsverhältnisse dies erfordern.
  • BVerfG, 19.03.2004 - 1 BvR 131/04

    Zur Versagung vorläufigen Rechtschutzes zur Erlangung der Versorgung eines

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 03.11.2004 - 8 ME 80/04
    Selbst wenn man nämlich eine solche Interessenabwägung grundsätzlich für zulässig hält, sind die Gerichte dadurch jedenfalls nicht gehindert, die Entscheidung an den Erfolgsaussichten in der Hauptsache zu orientieren, wenn sie die Versagung vorläufigen Rechtsschutzes - bei Nachteilen, zu deren nachträglicher Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre - auf eine eingehende Prüfung der Sach- und Rechtslage stützen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 25.10.1988 - 2 BvR 745/98 -, BVerfGE 79, 69, 74; Beschl. v. 19.3.2004 - 1 BvR 131/04 - GesR 2004, 246 f., m. w. N.).
  • BVerfG, 17.04.2000 - 1 BvR 1538/98

    Zum Architektengesetz des Landes Baden-Württemberg

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 03.11.2004 - 8 ME 80/04
    Daher stellt es eine - die Einschränkung der Berufsausübungsfreiheit rechfertigende (vgl. BVerfG, Urt. v. 16.1.2002 - 1 BvR 1236/99 -, BVerfGE 104, 357, 364 f.; Beschl. v. 17.4.2000 - 1 BvR 1538/98 -, NVwZ 2000, 1033) - vernünftige Erwägung des Gemeinwohls dar, den Betrieb einer (Zweig-)Apotheke ohne Laboratorium nur zu gestatten, wenn außergewöhnliche Versorgungsverhältnisse dies erfordern.
  • OVG Thüringen, 27.06.2006 - 2 EO 793/05

    Konkurrenz von Kammer- und Apothekenaufsicht zur Durchsetzung der

    Er hat - so auch über das Internet - Vertriebswege eröffnet, die es dem Kunden freistellen, ob er sich auf den Weg zur Apotheke macht oder ob er Bestellungen und Entgegennahmen der Arzneimittel an irgendeinem anderen Ort stattfinden lässt (vgl. BT-Drucksache 15/1525, S. 165; BVerwG, Urteil vom 14.04.2005 - 3 C 9.04 -, NVwZ 2005, 1198; NiedersOVG, Beschluss vom 03.11.2004 - 8 ME 80/04 -, NVwZ-RR 2005, 468).
  • VG Hannover, 05.07.2019 - 7 B 1508/19

    Drittschutz; Hinzuziehung; Neubescheidung; Sondernutzungserlaubnis; vorläufiger

    Nach überzeugender Auffassung kann, um dem Gebot effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 GG) gerecht zu werden, das Recht auf eine ermessensfehlerfreie (Neu-)Bescheidung trotz der damit verbundenen Vorwegnahme der Hauptsache durch eine Regelung nach § 123 Abs. 1 Satz 2 VwGO gesichert werden, wenn ein berechtigtes Interesse daran besteht, dass die Behörde möglichst frühzeitig eine (erneue) Ermessensentscheidung trifft und damit keine vollendeten Tatsachen geschaffen werden (Sächsisches OVG, Beschl. v. 11.09.2002 - 4 BS 228/02 -, juris Rn. 22; VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 21.02.1997 - 10 S 3346/96 -, juris; a.A. BVerwG, Beschl. v. 16.08.1978 - 1 WB 112/78 -, juris Rn. 16; Bayerischer VGH, Beschl. v. 03.06.2002 - 7 CE 02.637 -, juris Rn. 22; offen gelassen bei Nds. OVG, Beschl. v. 03.11.2004 - 8 ME 80/04 -, juris Rn. 4; zum Meinungsstand: Dombert, in: Finkelnburg/Dombert/Külpmann, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 6. Aufl. 2011, Rn. 209-214).
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